Bei einer Beschränkung des Verfahrens auf die Frage der grundsätzlichen Haftbarkeit des Beklagten bleibt der gesamte Streitgegenstand rechtshängig und bestimmt sich der Streitwert nach den gesamten Begehren, welche zuletzt vor der Vorinstanz streitig waren (E. 1); Auslegung von Haftungsklauseln im Aktienkaufvertrag nach Art. 18 Abs. 1 OR (E. 3.1 ff. und 4.1 ff.); Zulässigkeit einer negativen Feststellungswiderklage im Rahmen einer echten Teilklage (E. 5.1 ff.).
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Basel-Land Kantonsgericht 06.12.2022 2022-12-06_zr_01rm Bâle-Campagne Kantonsgericht 06.12.2022 2022-12-06_zr_01rm Basilea Campagna Kantonsgericht 06.12.2022 2022-12-06_zr_01rm
Bei einer Beschränkung des Verfahrens auf die Frage der grundsätzlichen Haftbarkeit des Beklagten bleibt der gesamte Streitgegenstand rechtshängig und bestimmt sich der Streitwert nach den gesamten Begehren, welche zuletzt vor der Vorinstanz streitig waren (E. 1); Auslegung von Haftungsklauseln im Aktienkaufvertrag nach Art. 18 Abs. 1 OR (E. 3.1 ff. und 4.1 ff.); Zulässigkeit einer negativen Feststellungswiderklage im Rahmen einer echten Teilklage (E. 5.1 ff.).
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