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2022-11-01_zr_2

Basel-Landschaft · 2022-11-01 · Deutsch BL

Entscheidverfahren vor dem Friedensrichteramt; Strikte Teilung zwischen dem Schlichtungsverfahren und dem Entscheidverfahren, falls keine Einigung der Parteien zustande gekommen ist (E. 3.3); Für die Begründung der Entscheidkompetenz des Friedensrichteramts bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.00 bedarf es eines entsprechenden Antrags der klagenden Partei (E. 3.3); Nichtigkeit des Entscheids des Friedensrichteramts, wenn die Protokollierungspflicht verletzt wurde (E. 3.4)

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Basel-Land Kantonsgericht 01.11.2022 2022-11-01_zr_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 01.11.2022 2022-11-01_zr_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 01.11.2022 2022-11-01_zr_2

Entscheidverfahren vor dem Friedensrichteramt; Strikte Teilung zwischen dem Schlichtungsverfahren und dem Entscheidverfahren, falls keine Einigung der Parteien zustande gekommen ist (E. 3.3); Für die Begründung der Entscheidkompetenz des Friedensrichteramts bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.00 bedarf es eines entsprechenden Antrags der klagenden Partei (E. 3.3); Nichtigkeit des Entscheids des Friedensrichteramts, wenn die Protokollierungspflicht verletzt wurde (E. 3.4)

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