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2022-10-18_zr_1

Basel-Landschaft · 2022-10-18 · Deutsch BL

Fristlose Kündigung Art. 337 OR: Trotz Beschimpfung wichtiger Grund für eine fristlose Entlassung verneint, da keine direkte Beschimpfung stattgefunden hat und der Arbeitnehmer bereits in der Vergangenheit einen rauen Umgangston pflegte (E. 3); Entschädigungszahlung an den Arbeitnehmer aufgrund fehlender Rechtfertigung der fristlosen Kündigung (E. 4).

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Fristlose Kündigung Art. 337 OR: Trotz Beschimpfung wichtiger Grund für eine fristlose Entlassung verneint, da keine direkte Beschimpfung stattgefunden hat und der Arbeitnehmer bereits in der Vergangenheit einen rauen Umgangston pflegte (E. 3); Entschädigungszahlung an den Arbeitnehmer aufgrund fehlender Rechtfertigung der fristlosen Kündigung (E. 4).

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