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2022-09-29_sv_2

Basel-Landschaft · 2022-09-29 · Deutsch BL

Die Frage, ob die AHV-Beiträge der Beschwerdeführerin nicht als durch die Beiträge des Ehemannes bezahlt gelten müssen und daher ein Anschluss der Beschwerdeführerin als Nichterwerbstätige gar nicht notwendig ist, kann gestützt auf die von der Beschwerdegegnerin getroffenen Sachverhaltsabklärungen nicht beantwortet werden

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Die Frage, ob die AHV-Beiträge der Beschwerdeführerin nicht als durch die Beiträge des Ehemannes bezahlt gelten müssen und daher ein Anschluss der Beschwerdeführerin als Nichterwerbstätige gar nicht notwendig ist, kann gestützt auf die von der Beschwerdegegnerin getroffenen Sachverhaltsabklärungen nicht beantwortet werden

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