Die Frage, ob die AHV-Beiträge der Beschwerdeführerin nicht als durch die Beiträge des Ehemannes bezahlt gelten müssen und daher ein Anschluss der Beschwerdeführerin als Nichterwerbstätige gar nicht notwendig ist, kann gestützt auf die von der Beschwerdegegnerin getroffenen Sachverhaltsabklärungen nicht beantwortet werden
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Basel-Land Kantonsgericht 29.09.2022 2022-09-29_sv_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 29.09.2022 2022-09-29_sv_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 29.09.2022 2022-09-29_sv_2
Die Frage, ob die AHV-Beiträge der Beschwerdeführerin nicht als durch die Beiträge des Ehemannes bezahlt gelten müssen und daher ein Anschluss der Beschwerdeführerin als Nichterwerbstätige gar nicht notwendig ist, kann gestützt auf die von der Beschwerdegegnerin getroffenen Sachverhaltsabklärungen nicht beantwortet werden
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