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2022-09-13_zr_1_

Basel-Landschaft · 2022-09-13 · Deutsch BL

Gültigkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses, die erst nachträglich nach Ablauf der Anfechtungsfrist begründet wird und wegen Verkaufs der Mietliegenschaft ausgesprochen worden ist (E. 3.1 ff. und E. 4.1 ff.) Prüfung der Angemessenheit der im konkreten Fall (Grossfamilie, die zusammen in ein und demselben 12-Zimmer-Haus wohnt) gewährten Erstreckung (E. 5.1 ff.)

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Gültigkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses, die erst nachträglich nach Ablauf der Anfechtungsfrist begründet wird und wegen Verkaufs der Mietliegenschaft ausgesprochen worden ist (E. 3.1 ff. und E. 4.1 ff.) Prüfung der Angemessenheit der im konkreten Fall (Grossfamilie, die zusammen in ein und demselben 12-Zimmer-Haus wohnt) gewährten Erstreckung (E. 5.1 ff.)

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