Weder auf der Basis des verwaltungsexternen Gutachtens noch auf der Basis der Einschätzung des RAD ergibt sich ein hinreichend nachvollziehbares Bild über den Gesundheitszustand und dessen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des Versicherten. Rückweisung der Angelegenheit zur ergänzenden Abklärung.
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Basel-Land Kantonsgericht 24.08.2022 2022-08-24_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 24.08.2022 2022-08-24_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 24.08.2022 2022-08-24_sv_1
Weder auf der Basis des verwaltungsexternen Gutachtens noch auf der Basis der Einschätzung des RAD ergibt sich ein hinreichend nachvollziehbares Bild über den Gesundheitszustand und dessen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des Versicherten. Rückweisung der Angelegenheit zur ergänzenden Abklärung.
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