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2022-08-16_sr_1

Basel-Landschaft · 2022-08-16 · Deutsch BL

Bankauskunft und EditionEine Editionsverfügung kann grundsätzlich nicht mit Beschwerde angefochten werden. Wenn die Editionsaufforderung jedoch mit einer Strafdrohung gemäss Art. 292 StGB verbunden ist, kann die von der Strafandrohung betroffene Partei Beschwerde erheben (E. 1.1).Aus einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung darf einer rechtsuchenden Partei kein Rechtsnachteil erwachsen. Eine falsche Rechtsmittelbelehrung vermag allerdings nicht eine im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsmittelmöglichkeit zu begründen (E. 1.3).

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Bankauskunft und EditionEine Editionsverfügung kann grundsätzlich nicht mit Beschwerde angefochten werden. Wenn die Editionsaufforderung jedoch mit einer Strafdrohung gemäss Art. 292 StGB verbunden ist, kann die von der Strafandrohung betroffene Partei Beschwerde erheben (E. 1.1).Aus einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung darf einer rechtsuchenden Partei kein Rechtsnachteil erwachsen. Eine falsche Rechtsmittelbelehrung vermag allerdings nicht eine im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsmittelmöglichkeit zu begründen (E. 1.3).

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