Neuanmeldung nach rechtskräftiger Ablehnung einer Invalidenrente. Auf die beweiskräftigen Verwaltungsgutachten kann abgestellt werden, womit der Versicherte Anspruch auf eine halbe Rente hat
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Basel-Land Kantonsgericht 07.07.2022 2022-07-07_sv_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 07.07.2022 2022-07-07_sv_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 07.07.2022 2022-07-07_sv_2
Neuanmeldung nach rechtskräftiger Ablehnung einer Invalidenrente. Auf die beweiskräftigen Verwaltungsgutachten kann abgestellt werden, womit der Versicherte Anspruch auf eine halbe Rente hat
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