Verwertbare Restarbeitsfähigkeit unter Berücksichtigung eines Pausenbedarfs, der nicht in den Arbeitsalltag integriert werden kann. Massgebende Vergleichseinkommen gemäss LSE. Ausnahmsweise Anwendung der Tabelle T1_b namentlich bei der Bemessung des Valideneinkommens im Falle eines langjährigen Kadermitarbeiters im Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistung.
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Basel-Land Kantonsgericht 30.06.2022 2022-06-30_sv_3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 30.06.2022 2022-06-30_sv_3 Basilea Campagna Kantonsgericht 30.06.2022 2022-06-30_sv_3
Verwertbare Restarbeitsfähigkeit unter Berücksichtigung eines Pausenbedarfs, der nicht in den Arbeitsalltag integriert werden kann. Massgebende Vergleichseinkommen gemäss LSE. Ausnahmsweise Anwendung der Tabelle T1_b namentlich bei der Bemessung des Valideneinkommens im Falle eines langjährigen Kadermitarbeiters im Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistung.
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