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2022-06-02_sv_3

Basel-Landschaft · 2022-06-02 · Deutsch BL

Beurteilung des Rentenanspruchs einer versicherten Person mit Rücken- und Kopfschmerzen sowie einer Rhizarthrose gestützt auf ein Gerichtsgutachten; die Zusprechung einer Parteientschädigung an die Beschwerde führende Person bei Unterliegen möglich, wenn die Gegenpartei die Kosten unnötigerweise verursacht hat.

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Beurteilung des Rentenanspruchs einer versicherten Person mit Rücken- und Kopfschmerzen sowie einer Rhizarthrose gestützt auf ein Gerichtsgutachten; die Zusprechung einer Parteientschädigung an die Beschwerde führende Person bei Unterliegen möglich, wenn die Gegenpartei die Kosten unnötigerweise verursacht hat.

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