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2022-05-04_sv_2

Basel-Landschaft · 2022-05-04 · Deutsch BL

Massgebend für die Beurteilung, ob eine Arbeitslosenentschädigung auszurichten ist, ist, ob der in einer Kontrollperiode erzielte Brutto-Tageslohn höher ist als das versicherte Brutto-Taggeld; dabei sind sowohl der versicherte Verdienst bzw. 80 % davon als auch der erzielte Brutto-Monatslohn mit dem gleichen Divisor von 21,7 auf einen Tagesverdienst umzurechnen. Vorliegend hat die Arbeitslosenkasse die ausgerichtete Arbeitslosenentschädigung zu Recht zurückgefordert, da der erzielte Brutto-Tagesverdienst höher war als das Brutto-Taggeld.

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Massgebend für die Beurteilung, ob eine Arbeitslosenentschädigung auszurichten ist, ist, ob der in einer Kontrollperiode erzielte Brutto-Tageslohn höher ist als das versicherte Brutto-Taggeld; dabei sind sowohl der versicherte Verdienst bzw. 80 % davon als auch der erzielte Brutto-Monatslohn mit dem gleichen Divisor von 21,7 auf einen Tagesverdienst umzurechnen. Vorliegend hat die Arbeitslosenkasse die ausgerichtete Arbeitslosenentschädigung zu Recht zurückgefordert, da der erzielte Brutto-Tagesverdienst höher war als das Brutto-Taggeld.

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