Eine mittels E-Mail erhobene Einsprache erfüllt die formellen Vorgaben an eine Einsprache nicht. Mangels Einreichung einer formgültigen Einsprache innert angesetzter Nachfrist ist die Einspracheinstanz deshalb zu Recht nicht auf die Einsprache des Versicherten eingetreten
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Basel-Land Kantonsgericht 22.04.2022 2022-04-22_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 22.04.2022 2022-04-22_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 22.04.2022 2022-04-22_sv_1
Eine mittels E-Mail erhobene Einsprache erfüllt die formellen Vorgaben an eine Einsprache nicht. Mangels Einreichung einer formgültigen Einsprache innert angesetzter Nachfrist ist die Einspracheinstanz deshalb zu Recht nicht auf die Einsprache des Versicherten eingetreten
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