Verzugszinsen sind unabhängig von einem allfälligen Verschulden der involvierten Personen bzw. der Verwaltungsträger an einer verzögerten Beitragsberechnung gemäss den im Art. 41bis AHVV festgelegten Verfahren zu berechnen und zu bezahlen
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Basel-Land Kantonsgericht 08.04.2022 2022-04-08_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 08.04.2022 2022-04-08_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 08.04.2022 2022-04-08_sv_1
Verzugszinsen sind unabhängig von einem allfälligen Verschulden der involvierten Personen bzw. der Verwaltungsträger an einer verzögerten Beitragsberechnung gemäss den im Art. 41bis AHVV festgelegten Verfahren zu berechnen und zu bezahlen
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