Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei gewünschter Erweiterung einer Teilzeitbeschäftigung; für jenen Teil der Zeit, für den die Beschwerdeführerin einen Arbeitsausfall geltend macht, ist weder die Beitragszeit erfüllt noch liegt der geltend gemachte Befreiunggrund von Art. 14 Abs. 1 lit. e AVIG vor.
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Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei gewünschter Erweiterung einer Teilzeitbeschäftigung; für jenen Teil der Zeit, für den die Beschwerdeführerin einen Arbeitsausfall geltend macht, ist weder die Beitragszeit erfüllt noch liegt der geltend gemachte Befreiunggrund von Art. 14 Abs. 1 lit. e AVIG vor.
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