Für die Bemessung der Corona-Erwerbsersatzentschädigung von Selbständigerwerbenden ist einzig das zuvor (hier: im Jahr 2019) erzielte Einkommen aus selbständiger Er-werbstätigkeit massgebend.
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Basel-Land Kantonsgericht 24.03.2022 2022-03-24_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 24.03.2022 2022-03-24_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 24.03.2022 2022-03-24_sv_1
Für die Bemessung der Corona-Erwerbsersatzentschädigung von Selbständigerwerbenden ist einzig das zuvor (hier: im Jahr 2019) erzielte Einkommen aus selbständiger Er-werbstätigkeit massgebend.
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