Gestützt auf die plausible ärztliche Einschätzung ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer Vortäuschung von Leistungseinschränkungen auszugehen, weshalb keine Grundlage für eine Invalidenrente besteht
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Basel-Land Kantonsgericht 17.03.2022 2022-03-17_sv_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 17.03.2022 2022-03-17_sv_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 17.03.2022 2022-03-17_sv_2
Gestützt auf die plausible ärztliche Einschätzung ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer Vortäuschung von Leistungseinschränkungen auszugehen, weshalb keine Grundlage für eine Invalidenrente besteht
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