Der Gesellschafterin einer GmbH steht unabhängig von der Höhe des Stammanteils von Gesetzes wegen eine Einflussmöglichkeit auf die Geschicke der Gesellschaft zu, die einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ausschliesst
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Basel-Land Kantonsgericht 24.02.2022 2022-02-24_sv_5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 24.02.2022 2022-02-24_sv_5 Basilea Campagna Kantonsgericht 24.02.2022 2022-02-24_sv_5
Der Gesellschafterin einer GmbH steht unabhängig von der Höhe des Stammanteils von Gesetzes wegen eine Einflussmöglichkeit auf die Geschicke der Gesellschaft zu, die einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ausschliesst
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