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2022-02-08_zr_2-2

Basel-Landschaft · 2022-02-08 · Deutsch BL

Hypothetisches Einkommen: Wenn die unterhaltspflichtige Person es unterlässt, das ihr zumutbare Einkommen zu erwirtschaften, ist bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit von einem hypothetischen Einkommen auszugehen. Deshalb kann dem unterhaltspflichtigen Ehegatten ein hypothetisches Einkommen angerechnet werden, auch wenn das Einkommen beider Ehegatten den familiären Bedarf zu decken vermag (E. 4.4 f.)

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Hypothetisches Einkommen: Wenn die unterhaltspflichtige Person es unterlässt, das ihr zumutbare Einkommen zu erwirtschaften, ist bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit von einem hypothetischen Einkommen auszugehen. Deshalb kann dem unterhaltspflichtigen Ehegatten ein hypothetisches Einkommen angerechnet werden, auch wenn das Einkommen beider Ehegatten den familiären Bedarf zu decken vermag (E. 4.4 f.)

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