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2022-02-03_sv_1

Basel-Landschaft · 2022-02-03 · Deutsch BL

Rückforderung einer infolge fehlender Unterlagen zu Unrecht ausgerichteten Kurzarbeitsentschädigung (Corona). Die Wiedererwägung dient der Korrektur einer anfänglich unrichtigen Rechtsanwendung einschliesslich einer unrichtigen Feststellung im Sinne der Würdigung des Sachverhalts, worunter insbesondere auch eine ursprünglich unvollständige Sachverhaltsabklärung auf Grund einer klaren Verletzung des Untersuchungs-grundsatzes gemäss Art. 43 Abs. 1 ATSG fällt.

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Rückforderung einer infolge fehlender Unterlagen zu Unrecht ausgerichteten Kurzarbeitsentschädigung (Corona). Die Wiedererwägung dient der Korrektur einer anfänglich unrichtigen Rechtsanwendung einschliesslich einer unrichtigen Feststellung im Sinne der Würdigung des Sachverhalts, worunter insbesondere auch eine ursprünglich unvollständige Sachverhaltsabklärung auf Grund einer klaren Verletzung des Untersuchungs-grundsatzes gemäss Art. 43 Abs. 1 ATSG fällt.

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