Die alternierende Obhut kann auch dann angeordnet werden, wenn die Eltern vor der Trennung nur kurze Zeit zusammengelebt haben und sich der Vater in dieser Zeit noch nicht wesentlich an der Betreuung des Kindes beteiligt hat (E. 3.2 ff.). Die alternierende Obhut kann auch dann angeordnet werden, wenn die kürzeste Reisezeit zwischen den Wohnorten der Eltern die Dauer von 30 Minuten übersteigt (E. 4.3). Der Unterhalt für das gemeinsame Kind kann so geregelt werden, dass jeder Elternteil diejenigen Barkosten des Kindes trägt, die während seiner Betreuungszeit anfallen (z.B. Nahrung, Kleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Hobbies, ÖV-Abo, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Kulturelles, Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas sowie Wohn- und Nebenkosten), während weitere Kosten für das Kind (z.B. Krankenkassenprämien, zusätzliche Gesundheitskosten etc.) von demjenigen Elternteil zu tragen sind, der finanziell leistungsstärker ist (E. 7.3)
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Basel-Land Kantonsgericht 25.01.2022 2022-01-25_zr_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 25.01.2022 2022-01-25_zr_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 25.01.2022 2022-01-25_zr_1
Die alternierende Obhut kann auch dann angeordnet werden, wenn die Eltern vor der Trennung nur kurze Zeit zusammengelebt haben und sich der Vater in dieser Zeit noch nicht wesentlich an der Betreuung des Kindes beteiligt hat (E. 3.2 ff.). Die alternierende Obhut kann auch dann angeordnet werden, wenn die kürzeste Reisezeit zwischen den Wohnorten der Eltern die Dauer von 30 Minuten übersteigt (E. 4.3). Der Unterhalt für das gemeinsame Kind kann so geregelt werden, dass jeder Elternteil diejenigen Barkosten des Kindes trägt, die während seiner Betreuungszeit anfallen (z.B. Nahrung, Kleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Hobbies, ÖV-Abo, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Kulturelles, Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas sowie Wohn- und Nebenkosten), während weitere Kosten für das Kind (z.B. Krankenkassenprämien, zusätzliche Gesundheitskosten etc.) von demjenigen Elternteil zu tragen sind, der finanziell leistungsstärker ist (E. 7.3)
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