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2022-01-06_sv_5

Basel-Landschaft · 2022-01-06 · Deutsch BL

Die Versicherung hat ihre Leistungen für die noch bestehenden psychischen Probleme des Versicherten zu Recht eingestellt. Die psychischen Beschwerden des Versicherten sind 13,5 Monate nach dem Vorfall nicht mehr adäquat unfallkausal. Prüfung der Adäquanz nach der allgemeinen Adäquanzformel bei sog. Schreckereignissen.

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Die Versicherung hat ihre Leistungen für die noch bestehenden psychischen Probleme des Versicherten zu Recht eingestellt. Die psychischen Beschwerden des Versicherten sind 13,5 Monate nach dem Vorfall nicht mehr adäquat unfallkausal. Prüfung der Adäquanz nach der allgemeinen Adäquanzformel bei sog. Schreckereignissen.

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