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2021_11_19_sr_5

Basel-Landschaft · 2021-11-19 · Deutsch BL

Durchsuchungs- und Sicherstellungsverfügung, RechtsmittelUm gegen Sicherstellungs- und Durch­suchungsbefehle vorzugehen, besteht die Möglichkeit der Siegelung gemäss Art. 248 StPO. Neben der Geltendmachung von Geheimnisinteressen sind auch das Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts, die mangelnde Untersuchungsrelevanz der erhobenen Aufzeichnungen und Gegenstände sowie die Frage der Verhältnismässigkeit akzessorisch im Siegelungsverfahren zu prüfen; diese Aspekte sollen nicht auf dem Weg einer Beschwerde geltend gemacht werden. Eine separate Beschwerde anstatt einer Siegelung kommt nur in Frage, wenn ausschliesslich Einwände erhoben werden, die keinerlei rechtlich geschützte Geheim­haltungsinteressen betreffen. Die Siegelung und die Beschwerde können aber nicht gleichzeitig für denselben Gegenstand beantragt bzw. erhoben werden.

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Basel-Land Kantonsgericht 19.11.2021 2021_11_19_sr_5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 19.11.2021 2021_11_19_sr_5 Basilea Campagna Kantonsgericht 19.11.2021 2021_11_19_sr_5

Durchsuchungs- und Sicherstellungsverfügung, RechtsmittelUm gegen Sicherstellungs- und Durch­suchungsbefehle vorzugehen, besteht die Möglichkeit der Siegelung gemäss Art. 248 StPO. Neben der Geltendmachung von Geheimnisinteressen sind auch das Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts, die mangelnde Untersuchungsrelevanz der erhobenen Aufzeichnungen und Gegenstände sowie die Frage der Verhältnismässigkeit akzessorisch im Siegelungsverfahren zu prüfen; diese Aspekte sollen nicht auf dem Weg einer Beschwerde geltend gemacht werden. Eine separate Beschwerde anstatt einer Siegelung kommt nur in Frage, wenn ausschliesslich Einwände erhoben werden, die keinerlei rechtlich geschützte Geheim­haltungsinteressen betreffen. Die Siegelung und die Beschwerde können aber nicht gleichzeitig für denselben Gegenstand beantragt bzw. erhoben werden.

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