RevisionSoweit in einem Revisionsgesuch beantragt wird, das Kantonsgericht solle in der Sache selbst ein Strafurteil fällen, ist auf das Gesuch nicht einzutreten. Würde die Berufungsinstanz eine eigene rechtliche Würdigung vornehmen und materiell entscheiden, ginge den Parteien der verfassungsrechtlich garantierte, doppelte Instanzenzug verloren. Zudem könnten damit die prozessualen Bestimmungen des Strafbefehlsverfahrens unterlaufen werden (E. 1.6). Der Einwand des Gesuchstellers, dass ein Verhalten nicht als einfache, sondern als versuchte schwere Körperverletzung zu werten ist, erscheint rechtsmissbräuchlich, wenn er sich nicht auf neue Tatsachen, sondern ausschliesslich auf die rechtliche Würdigung bezieht. Diese Frage war bereits Gegenstand des Strafbefehlsverfahrens und hätte vom Gesuchsteller mittels Einsprache gerügt werden müssen (E. 2.7).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 25.05.2021 2021_05_25_sr_-3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 25.05.2021 2021_05_25_sr_-3 Basilea Campagna Kantonsgericht 25.05.2021 2021_05_25_sr_-3
RevisionSoweit in einem Revisionsgesuch beantragt wird, das Kantonsgericht solle in der Sache selbst ein Strafurteil fällen, ist auf das Gesuch nicht einzutreten. Würde die Berufungsinstanz eine eigene rechtliche Würdigung vornehmen und materiell entscheiden, ginge den Parteien der verfassungsrechtlich garantierte, doppelte Instanzenzug verloren. Zudem könnten damit die prozessualen Bestimmungen des Strafbefehlsverfahrens unterlaufen werden (E. 1.6). Der Einwand des Gesuchstellers, dass ein Verhalten nicht als einfache, sondern als versuchte schwere Körperverletzung zu werten ist, erscheint rechtsmissbräuchlich, wenn er sich nicht auf neue Tatsachen, sondern ausschliesslich auf die rechtliche Würdigung bezieht. Diese Frage war bereits Gegenstand des Strafbefehlsverfahrens und hätte vom Gesuchsteller mittels Einsprache gerügt werden müssen (E. 2.7).
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht