Sistierung der StrafuntersuchungAufgrund der professionellen Vorgehensweise der Täterschaft im Cyberraum ist keineswegs ausgeschlossen, dass neben dem Anzeigesteller noch weitere Opfer vorhanden sind, weshalb die Strafuntersuchung nicht leichthin sistiert werden darf. Im vorliegenden Fall bestehen jedenfalls weitere Ermittlungsansätze, die zur Identifikation der Täterschaft führen könnten. Die Sistierung der Untersuchung ist somit zu Unrecht erfolgt und daher aufzuheben.
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Basel-Land Kantonsgericht 21.04.2021 2021_04_21_sr_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 21.04.2021 2021_04_21_sr_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 21.04.2021 2021_04_21_sr_1
Sistierung der StrafuntersuchungAufgrund der professionellen Vorgehensweise der Täterschaft im Cyberraum ist keineswegs ausgeschlossen, dass neben dem Anzeigesteller noch weitere Opfer vorhanden sind, weshalb die Strafuntersuchung nicht leichthin sistiert werden darf. Im vorliegenden Fall bestehen jedenfalls weitere Ermittlungsansätze, die zur Identifikation der Täterschaft führen könnten. Die Sistierung der Untersuchung ist somit zu Unrecht erfolgt und daher aufzuheben.
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