Angriff, versuchte schwere KörperverletzungWenn sich die Ermittlung des massgeblichen Sachverhalts mangels objektiver Beweismittel auf die Depositionen der zum Tatzeitpunkt anwesenden Personen stützen muss, gebieten die strafprozessualen Regeln zur Beweiserhebung (Art. 6 StPO) und Beweiswürdigung (Art. 10 StPO), dass die Aussagen der beteiligten Personen zwecks Bewertung ihrer Glaubhaftigkeit (Realkennzeichen, inhaltliche Konsistenz) möglichst in gleicher Anzahl und mit vergleichbaren zeitlichen Abständen entgegen zu nehmen sind, soweit dem keine prozessualen Rechte der Opfer entgegenstehen (vgl. Art. 152 ff. StPO). Diesem Umstand ist in der konkreten Konstellation im auch erstinstanzlichen Hauptverfahren Rechnung zu tragen. Bei einem kurzen und dynamischen Handlungsablauf kann im Rahmen der Aussagewürdigung vorausgesetzt werden, dass die Depositionen der Beteiligten zum Kerngeschehen konsistent und widerspruchsfrei erscheinen. Dies gilt insbesondere für die Ereignisse vor Beginn und im Moment der Auslösung einer tätlichen Auseinandersetzung, zumal diese noch nicht vom dynamischen Geschehen umfasst sind.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 16.03.2021 2021_03_16_sr_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 16.03.2021 2021_03_16_sr_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 16.03.2021 2021_03_16_sr_1
Angriff, versuchte schwere KörperverletzungWenn sich die Ermittlung des massgeblichen Sachverhalts mangels objektiver Beweismittel auf die Depositionen der zum Tatzeitpunkt anwesenden Personen stützen muss, gebieten die strafprozessualen Regeln zur Beweiserhebung (Art. 6 StPO) und Beweiswürdigung (Art. 10 StPO), dass die Aussagen der beteiligten Personen zwecks Bewertung ihrer Glaubhaftigkeit (Realkennzeichen, inhaltliche Konsistenz) möglichst in gleicher Anzahl und mit vergleichbaren zeitlichen Abständen entgegen zu nehmen sind, soweit dem keine prozessualen Rechte der Opfer entgegenstehen (vgl. Art. 152 ff. StPO). Diesem Umstand ist in der konkreten Konstellation im auch erstinstanzlichen Hauptverfahren Rechnung zu tragen. Bei einem kurzen und dynamischen Handlungsablauf kann im Rahmen der Aussagewürdigung vorausgesetzt werden, dass die Depositionen der Beteiligten zum Kerngeschehen konsistent und widerspruchsfrei erscheinen. Dies gilt insbesondere für die Ereignisse vor Beginn und im Moment der Auslösung einer tätlichen Auseinandersetzung, zumal diese noch nicht vom dynamischen Geschehen umfasst sind.
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht