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2021-12-17_sv_1

Basel-Landschaft · 2021-12-17 · Deutsch BL

Vorleistungspflicht der Arbeitslosenversicherung; Die Arbeitslosenversicherung ist an die IV-rechtliche Festsetzung der Erwerbsfähigkeit gebunden. Auf der Basis der nachträglich leistungsablehnenden IV-Verfügung liegt mit Blick auf die Vermittlungsfähigkeit des Versicherten keine abweichende Beurteilung im Sinne einer prozessualen Revision vor, weshalb sich auch an der Bemessungsgrundlage des versicherten Verdienstes in arbeitslosenversicherungsrechtlicher Hinsicht nichts ändern kann.

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Vorleistungspflicht der Arbeitslosenversicherung; Die Arbeitslosenversicherung ist an die IV-rechtliche Festsetzung der Erwerbsfähigkeit gebunden. Auf der Basis der nachträglich leistungsablehnenden IV-Verfügung liegt mit Blick auf die Vermittlungsfähigkeit des Versicherten keine abweichende Beurteilung im Sinne einer prozessualen Revision vor, weshalb sich auch an der Bemessungsgrundlage des versicherten Verdienstes in arbeitslosenversicherungsrechtlicher Hinsicht nichts ändern kann.

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