Keine zwingenden Gründe, um von der Einschätzung der Gerichtsgutachter abzuweichen. Rückweisung der Angelegenheit zu weiteren Abklärungen in erwerblicher Hinsicht und zur Festsetzung der Rentenleistungen auf der Basis einer Arbeitsunfähigkeit von 25%.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 16.12.2021 2021-12-16_sv_4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 16.12.2021 2021-12-16_sv_4 Basilea Campagna Kantonsgericht 16.12.2021 2021-12-16_sv_4
Keine zwingenden Gründe, um von der Einschätzung der Gerichtsgutachter abzuweichen. Rückweisung der Angelegenheit zu weiteren Abklärungen in erwerblicher Hinsicht und zur Festsetzung der Rentenleistungen auf der Basis einer Arbeitsunfähigkeit von 25%.
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht