Prüfung des Rentenanspruchs einer versicherten Person, welche an einer Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus (ICD-10 G47.2) leidet. Da die ICD-Klassifikation G47.2 eine neurologische Diagnose ist und bei der versicherten Person neurologische Symptome vorliegen, kann auf eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit durch eine neurologische Fachperson oder einer solchen mit speziellen Kenntnissen in der Schlafmedizin nicht verzichtet werden.
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Basel-Land Kantonsgericht 18.11.2021 2021-11-18_sv_3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 18.11.2021 2021-11-18_sv_3 Basilea Campagna Kantonsgericht 18.11.2021 2021-11-18_sv_3
Prüfung des Rentenanspruchs einer versicherten Person, welche an einer Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus (ICD-10 G47.2) leidet. Da die ICD-Klassifikation G47.2 eine neurologische Diagnose ist und bei der versicherten Person neurologische Symptome vorliegen, kann auf eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit durch eine neurologische Fachperson oder einer solchen mit speziellen Kenntnissen in der Schlafmedizin nicht verzichtet werden.
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