Erziehungsbeistandschaft Art. 308 ZGB: Psychische Abklärungen können nur von fachlich qualifizierten Personen vorgenommen werden, nicht jedoch von einer hierfür nicht qualifizierten Erziehungsbeistandsperson (E. 8.1); Uneingeschränkter Untersuchungsgrundsatz und Offizialmaxime Art. 296 ZPO: In Verfahren betreffend Kinderbelange ist das angerufene Gericht nicht an die Anträge der Parteien gebunden (E 8.2); Kompetenzattraktion Art. 304 Abs. 2 ZPO: Das mit der Unterhaltsfrage befasste Gericht entscheidet bei unverheirateten Eltern im Sinne einer Kompetenzattraktion auch über die Zuteilungsfragen und die weiteren Kinderbelange (E. 9.2)
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Basel-Land Kantonsgericht 16.11.2021 2021-11-16_zr_4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 16.11.2021 2021-11-16_zr_4 Basilea Campagna Kantonsgericht 16.11.2021 2021-11-16_zr_4
Erziehungsbeistandschaft Art. 308 ZGB: Psychische Abklärungen können nur von fachlich qualifizierten Personen vorgenommen werden, nicht jedoch von einer hierfür nicht qualifizierten Erziehungsbeistandsperson (E. 8.1); Uneingeschränkter Untersuchungsgrundsatz und Offizialmaxime Art. 296 ZPO: In Verfahren betreffend Kinderbelange ist das angerufene Gericht nicht an die Anträge der Parteien gebunden (E 8.2); Kompetenzattraktion Art. 304 Abs. 2 ZPO: Das mit der Unterhaltsfrage befasste Gericht entscheidet bei unverheirateten Eltern im Sinne einer Kompetenzattraktion auch über die Zuteilungsfragen und die weiteren Kinderbelange (E. 9.2)
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