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2021-11-04_sv_3

Basel-Landschaft · 2021-11-04 · Deutsch BL

Teilursächlichkeit des Unfallereignisses: Es besteht ein Defizit bei der Ermittlung des relevanten medizinischen Sachverhalts, weshalb eine abschliessende Beurteilung der streitigen Kausalitätsfrage nicht möglich ist. Rückweisung an die Vorinstanz zur weiteren Abklärung.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

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Teilursächlichkeit des Unfallereignisses: Es besteht ein Defizit bei der Ermittlung des relevanten medizinischen Sachverhalts, weshalb eine abschliessende Beurteilung der streitigen Kausalitätsfrage nicht möglich ist. Rückweisung an die Vorinstanz zur weiteren Abklärung.

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