Bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen wird der versicherten Person während der Zeit, die der Kündigungsfrist entspricht, solange kein Arbeitsausfall angerechnet, wie die Leistungen des Arbeitgebers den Einkommensverlust während dieser Zeit decken
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Basel-Land Kantonsgericht 29.10.2021 2021-10-29_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 29.10.2021 2021-10-29_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 29.10.2021 2021-10-29_sv_1
Bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen wird der versicherten Person während der Zeit, die der Kündigungsfrist entspricht, solange kein Arbeitsausfall angerechnet, wie die Leistungen des Arbeitgebers den Einkommensverlust während dieser Zeit decken
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