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2021-10-14_sv_4

Basel-Landschaft · 2021-10-14 · Deutsch BL

Keine Zweifel an der medizinischen Beurteilung der Kreisärztin; Adäquater Kausalzusammenhang zwischen den im Zeitpunkt des Fallabschlusses vorhandenen psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen und dem erlittenen Unfall in Anwendung der sogenannten Psycho-Praxis zu Recht verneint; Einstellung der gesetzlichen Leistungen erfolgte zurecht.

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Keine Zweifel an der medizinischen Beurteilung der Kreisärztin; Adäquater Kausalzusammenhang zwischen den im Zeitpunkt des Fallabschlusses vorhandenen psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen und dem erlittenen Unfall in Anwendung der sogenannten Psycho-Praxis zu Recht verneint; Einstellung der gesetzlichen Leistungen erfolgte zurecht.

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