Keine Zweifel an der medizinischen Beurteilung der Kreisärztin; Adäquater Kausalzusammenhang zwischen den im Zeitpunkt des Fallabschlusses vorhandenen psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen und dem erlittenen Unfall in Anwendung der sogenannten Psycho-Praxis zu Recht verneint; Einstellung der gesetzlichen Leistungen erfolgte zurecht.
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Basel-Land Kantonsgericht 14.10.2021 2021-10-14_sv_4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 14.10.2021 2021-10-14_sv_4 Basilea Campagna Kantonsgericht 14.10.2021 2021-10-14_sv_4
Keine Zweifel an der medizinischen Beurteilung der Kreisärztin; Adäquater Kausalzusammenhang zwischen den im Zeitpunkt des Fallabschlusses vorhandenen psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen und dem erlittenen Unfall in Anwendung der sogenannten Psycho-Praxis zu Recht verneint; Einstellung der gesetzlichen Leistungen erfolgte zurecht.
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