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2021-09-28_zr_4

Basel-Landschaft · 2021-09-28 · Deutsch BL

Vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren: Ist unklar, ob vorsorgliche Unterhaltsbeiträge lediglich vorläufig angeordnet worden sind, ist aus Gründen der Rechtsmittelgewährleistung von deren Anfechtbarkeit auszugehen (E. 1); Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, auch wenn der Unterhaltspflichtige eine neue Ausbildung begonnen hat (E. 3.3)

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Vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren: Ist unklar, ob vorsorgliche Unterhaltsbeiträge lediglich vorläufig angeordnet worden sind, ist aus Gründen der Rechtsmittelgewährleistung von deren Anfechtbarkeit auszugehen (E. 1); Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, auch wenn der Unterhaltspflichtige eine neue Ausbildung begonnen hat (E. 3.3)

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