Vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren: Ist unklar, ob vorsorgliche Unterhaltsbeiträge lediglich vorläufig angeordnet worden sind, ist aus Gründen der Rechtsmittelgewährleistung von deren Anfechtbarkeit auszugehen (E. 1); Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, auch wenn der Unterhaltspflichtige eine neue Ausbildung begonnen hat (E. 3.3)
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Basel-Land Kantonsgericht 28.09.2021 2021-09-28_zr_4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 28.09.2021 2021-09-28_zr_4 Basilea Campagna Kantonsgericht 28.09.2021 2021-09-28_zr_4
Vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren: Ist unklar, ob vorsorgliche Unterhaltsbeiträge lediglich vorläufig angeordnet worden sind, ist aus Gründen der Rechtsmittelgewährleistung von deren Anfechtbarkeit auszugehen (E. 1); Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, auch wenn der Unterhaltspflichtige eine neue Ausbildung begonnen hat (E. 3.3)
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