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2021-09-16_sv_2

Basel-Landschaft · 2021-09-16 · Deutsch BL

Aufgrund einer bereits vorbestehenden Einschränkung der Erwerbsfähigkeit durch eine einseitige Erblindung kann für die Ermittlung des Valideneinkommens nicht auf den IK-Auszug abgestellt werden. In der Folge rechtfertigt es sich, lohnstatistische Angaben wie die LSE-Tabellenlöhne beizuziehen.

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Aufgrund einer bereits vorbestehenden Einschränkung der Erwerbsfähigkeit durch eine einseitige Erblindung kann für die Ermittlung des Valideneinkommens nicht auf den IK-Auszug abgestellt werden. In der Folge rechtfertigt es sich, lohnstatistische Angaben wie die LSE-Tabellenlöhne beizuziehen.

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