Ablehnung von Fremdbluttransfusionen aus Glaubensgründen: Mangels Vorliegens eines aktuellen schutzwürdigen Interesses bzw. einer Ausnahme der Eintretensvoraussetzungen ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 09.09.2021 2021-09-09_sv_3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 09.09.2021 2021-09-09_sv_3 Basilea Campagna Kantonsgericht 09.09.2021 2021-09-09_sv_3
Ablehnung von Fremdbluttransfusionen aus Glaubensgründen: Mangels Vorliegens eines aktuellen schutzwürdigen Interesses bzw. einer Ausnahme der Eintretensvoraussetzungen ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht