Abweisung der Klage, da nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass der Verlust oder die Verminderung der funktionellen Leistungsfähigkeit des Klägers während der Versicherungsdeckung bei der Beklagten eintrat (Art. 23 lit. a und b BVG)
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Abweisung der Klage, da nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass der Verlust oder die Verminderung der funktionellen Leistungsfähigkeit des Klägers während der Versicherungsdeckung bei der Beklagten eintrat (Art. 23 lit. a und b BVG)
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