Ablehnung des Anspruchs auf Kurzarbeit: Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass ein Arbeitgeber die Kurzarbeit als Vorstufe einer geplanten Betriebsschliessung einführt, ist die Anspruchsvoraussetzung des vorübergehenden Arbeitsausfalls und der Arbeitsplatzerhaltung nicht mehr erfüllt. Eine mit Räumungs- und Umzugsarbeiten verbundene Betriebsaufgabe gehört ausserdem grundsätzlich zu einem normalen weil vorhersehbaren Betriebsrisiko
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Ablehnung des Anspruchs auf Kurzarbeit: Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass ein Arbeitgeber die Kurzarbeit als Vorstufe einer geplanten Betriebsschliessung einführt, ist die Anspruchsvoraussetzung des vorübergehenden Arbeitsausfalls und der Arbeitsplatzerhaltung nicht mehr erfüllt. Eine mit Räumungs- und Umzugsarbeiten verbundene Betriebsaufgabe gehört ausserdem grundsätzlich zu einem normalen weil vorhersehbaren Betriebsrisiko
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