Verrechnung der IV-Nachzahlung mit der vorgeleisteten Lohnfortzahlung. Für die Ermittlung der Höhe des Verrechnungsbetrages ist die Höhe der Vorschussleistung und nicht das Pensum, für welches die Vorschussleistung erbracht wurde, relevant – sofern der Anspruch auf eine IV-Rente anhand eines 100%-igen Erwerbspensums berechnet wurde
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 30.08.2021 2021-08-30_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 30.08.2021 2021-08-30_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 30.08.2021 2021-08-30_sv_1
Verrechnung der IV-Nachzahlung mit der vorgeleisteten Lohnfortzahlung. Für die Ermittlung der Höhe des Verrechnungsbetrages ist die Höhe der Vorschussleistung und nicht das Pensum, für welches die Vorschussleistung erbracht wurde, relevant – sofern der Anspruch auf eine IV-Rente anhand eines 100%-igen Erwerbspensums berechnet wurde
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht