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2021-08-30_sv_1

Basel-Landschaft · 2021-08-30 · Deutsch BL

Verrechnung der IV-Nachzahlung mit der vorgeleisteten Lohnfortzahlung. Für die Ermittlung der Höhe des Verrechnungsbetrages ist die Höhe der Vorschussleistung und nicht das Pensum, für welches die Vorschussleistung erbracht wurde, relevant – sofern der Anspruch auf eine IV-Rente anhand eines 100%-igen Erwerbspensums berechnet wurde

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Verrechnung der IV-Nachzahlung mit der vorgeleisteten Lohnfortzahlung. Für die Ermittlung der Höhe des Verrechnungsbetrages ist die Höhe der Vorschussleistung und nicht das Pensum, für welches die Vorschussleistung erbracht wurde, relevant – sofern der Anspruch auf eine IV-Rente anhand eines 100%-igen Erwerbspensums berechnet wurde

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