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2021-08-13_sv_1

Basel-Landschaft · 2021-08-13 · Deutsch BL

Es liegt nicht in der Kompetenz der Kasse oder des Gerichts, über die Qualität einer erbrachten Zahnbehandlung zu entscheiden. Dies ist vielmehr eine ausschliesslich privatrechtliche Angelegenheit, über welche auf Veranlassung der versicherten Person die zuständige Ombudsstelle zu entscheiden hat.

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Es liegt nicht in der Kompetenz der Kasse oder des Gerichts, über die Qualität einer erbrachten Zahnbehandlung zu entscheiden. Dies ist vielmehr eine ausschliesslich privatrechtliche Angelegenheit, über welche auf Veranlassung der versicherten Person die zuständige Ombudsstelle zu entscheiden hat.

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