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2021-08-10_zr_1

Basel-Landschaft · 2021-08-10 · Deutsch BL

Rechtsmittel gegen Abweisung eines Antrags auf Löschung eines vorläufig eingetragenen provisorischen Bauhandwerkerpfandrechts nach Ablauf der Verwirkungsfrist gemäss Art. 961 Abs. 3 ZGB (E. 1.1); Keine Wirkung einer Berufung gegen den Bestätigungsentscheid im vorsorglichen Mass­nahmenverfahren auf den Lauf einer mit einem fixierten Endtermin angesetzten Prosekutionsfrist zur Einreichung der materiellen Klage auf Definitiveintragung des Pfandrechts (Art. 315 Abs. Abs. 4 lit. b ZPO; E. 5.5); Keine Erstreckbarkeit einer als nicht erstreckbar oder peremptorisch angesetzten Frist (Grundsatz: E. 5.6); ausnahmsweise Erstreckbarkeit einer solchen im Einverständnis der Gegenpartei oder aus besonderen Gründen (E. 5.6); Kein Anspruch auf Not- oder Nachfrist bei Abweisung eines vor Fristablauf eingereichten Gesuchs um nachperemptorische Erstreckung einer als nicht erstreckbar oder peremptorisch angesetzten Frist (E. 5.6)

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Rechtsmittel gegen Abweisung eines Antrags auf Löschung eines vorläufig eingetragenen provisorischen Bauhandwerkerpfandrechts nach Ablauf der Verwirkungsfrist gemäss Art. 961 Abs. 3 ZGB (E. 1.1); Keine Wirkung einer Berufung gegen den Bestätigungsentscheid im vorsorglichen Mass­nahmenverfahren auf den Lauf einer mit einem fixierten Endtermin angesetzten Prosekutionsfrist zur Einreichung der materiellen Klage auf Definitiveintragung des Pfandrechts (Art. 315 Abs. Abs. 4 lit. b ZPO; E. 5.5); Keine Erstreckbarkeit einer als nicht erstreckbar oder peremptorisch angesetzten Frist (Grundsatz: E. 5.6); ausnahmsweise Erstreckbarkeit einer solchen im Einverständnis der Gegenpartei oder aus besonderen Gründen (E. 5.6); Kein Anspruch auf Not- oder Nachfrist bei Abweisung eines vor Fristablauf eingereichten Gesuchs um nachperemptorische Erstreckung einer als nicht erstreckbar oder peremptorisch angesetzten Frist (E. 5.6)

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