Es besteht kein Anspruch der Beschwerdeführerin auf Kurzarbeitsentschädigung während der vom 18. Januar 2021 bis 28. Februar 2021 behördlich angeordneten Schliessung der Verkaufsfläche, da der betroffene Mitarbeitende eine arbeitgeberähnliche Stellung im Betrieb innehatte
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Basel-Land Kantonsgericht 03.08.2021 2021-08-03_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 03.08.2021 2021-08-03_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 03.08.2021 2021-08-03_sv_1
Es besteht kein Anspruch der Beschwerdeführerin auf Kurzarbeitsentschädigung während der vom 18. Januar 2021 bis 28. Februar 2021 behördlich angeordneten Schliessung der Verkaufsfläche, da der betroffene Mitarbeitende eine arbeitgeberähnliche Stellung im Betrieb innehatte
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