Die neu diagnostizierte Minderintelligenz stellt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine erhebliche neue Tatsache im Sinne von Art. 53 Abs. 1 ATSG dar. Rückweisung an die IV-Stelle.
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Basel-Land Kantonsgericht 29.07.2021 2021-07-29_sv_3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 29.07.2021 2021-07-29_sv_3 Basilea Campagna Kantonsgericht 29.07.2021 2021-07-29_sv_3
Die neu diagnostizierte Minderintelligenz stellt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine erhebliche neue Tatsache im Sinne von Art. 53 Abs. 1 ATSG dar. Rückweisung an die IV-Stelle.
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