Ein vorausgegangener Rückweisungsentscheid ist für das den Entscheid ausfällende Gericht, selbst bei erneuter Befassung mit der Sache, verbindlich. Diese Bindungswirkung steht einzig unter dem Vorbehalt, dass sich aus dem Rückweisungsverfahren neue Tatsachen oder Beweismittel im Sinne der prozessualen Revision ergeben, welche die damalige sachverhaltliche Grundlage erschüttern
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Basel-Land Kantonsgericht 29.07.2021 2021-07-29_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 29.07.2021 2021-07-29_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 29.07.2021 2021-07-29_sv_1
Ein vorausgegangener Rückweisungsentscheid ist für das den Entscheid ausfällende Gericht, selbst bei erneuter Befassung mit der Sache, verbindlich. Diese Bindungswirkung steht einzig unter dem Vorbehalt, dass sich aus dem Rückweisungsverfahren neue Tatsachen oder Beweismittel im Sinne der prozessualen Revision ergeben, welche die damalige sachverhaltliche Grundlage erschüttern
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