IV-Rente; es liegen keine Gründe vor vom Gerichtsgutachten abzuweichen; die Kosten für die gerichtliche Begutachtung werden trotz Beschwerdeabweisung gestützt auf das Verursacherprinzip der IV-Stelle auferlegt
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Basel-Land Kantonsgericht 22.07.2021 2021-07-22_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 22.07.2021 2021-07-22_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 22.07.2021 2021-07-22_sv_1
IV-Rente; es liegen keine Gründe vor vom Gerichtsgutachten abzuweichen; die Kosten für die gerichtliche Begutachtung werden trotz Beschwerdeabweisung gestützt auf das Verursacherprinzip der IV-Stelle auferlegt
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