Erzielt die versicherte Person in einer Kontrollperiode einen Zwischenverdienst, der weniger als eine berufs- und ortsübliche Entlöhnung beträgt, wird der von der versicherten Person erzielte effektive Lohn betragsmässig bis zu dem als berufs- und ortsüblich zu qualifizierenden Ansatz angehoben. Es besteht kein entschädigungsberechtigter Verdienstausfall, wenn der Zwischenverdienst die der versicherten Person zustehende Arbeitslosenentschädigung übersteigt.
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Basel-Land Kantonsgericht 08.07.2021 2021-07-08_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 08.07.2021 2021-07-08_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 08.07.2021 2021-07-08_sv_1
Erzielt die versicherte Person in einer Kontrollperiode einen Zwischenverdienst, der weniger als eine berufs- und ortsübliche Entlöhnung beträgt, wird der von der versicherten Person erzielte effektive Lohn betragsmässig bis zu dem als berufs- und ortsüblich zu qualifizierenden Ansatz angehoben. Es besteht kein entschädigungsberechtigter Verdienstausfall, wenn der Zwischenverdienst die der versicherten Person zustehende Arbeitslosenentschädigung übersteigt.
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