Der Anspruch auf eine Invalidenrente wurde von der Vorinstanz zu Recht verneint, da die tatsächliche Leistungsfähigkeit der versicherten Person gestützt auf die medizinische Aktenlage im vorliegend massgebenden Zeitraum nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sicher beurteilt werden kann, und sich diese Beweislosigkeit zu Ungunsten der versicherten Person auswirkt, da sie aus dem unbewiesen gebliebenen Sachverhalt einen Anspruch gegenüber der Vorinstanz ableiten will
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Basel-Land Kantonsgericht 01.07.2021 2021-07-01_sv_5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 01.07.2021 2021-07-01_sv_5 Basilea Campagna Kantonsgericht 01.07.2021 2021-07-01_sv_5
Der Anspruch auf eine Invalidenrente wurde von der Vorinstanz zu Recht verneint, da die tatsächliche Leistungsfähigkeit der versicherten Person gestützt auf die medizinische Aktenlage im vorliegend massgebenden Zeitraum nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sicher beurteilt werden kann, und sich diese Beweislosigkeit zu Ungunsten der versicherten Person auswirkt, da sie aus dem unbewiesen gebliebenen Sachverhalt einen Anspruch gegenüber der Vorinstanz ableiten will
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