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2021-07-01_sv_2

Basel-Landschaft · 2021-07-01 · Deutsch BL

Freiwillige Unfallversicherung; Ein Abstellen auf den im Rahmen der ursprünglichen Vereinbarung festgelegten versicherten Verdienst erweist sich vorliegend als stossend, weshalb eine Anpassung analog zu Art. 24 Abs. 2 UVV zu erfolgen hat. Für die Festsetzung der Höhe des dem Rentenanspruch zugrunde zu legenden versicherten Verdienstes ist die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen

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Freiwillige Unfallversicherung; Ein Abstellen auf den im Rahmen der ursprünglichen Vereinbarung festgelegten versicherten Verdienst erweist sich vorliegend als stossend, weshalb eine Anpassung analog zu Art. 24 Abs. 2 UVV zu erfolgen hat. Für die Festsetzung der Höhe des dem Rentenanspruch zugrunde zu legenden versicherten Verdienstes ist die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen

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