Freiwillige Unfallversicherung; Ein Abstellen auf den im Rahmen der ursprünglichen Vereinbarung festgelegten versicherten Verdienst erweist sich vorliegend als stossend, weshalb eine Anpassung analog zu Art. 24 Abs. 2 UVV zu erfolgen hat. Für die Festsetzung der Höhe des dem Rentenanspruch zugrunde zu legenden versicherten Verdienstes ist die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen
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Basel-Land Kantonsgericht 01.07.2021 2021-07-01_sv_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 01.07.2021 2021-07-01_sv_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 01.07.2021 2021-07-01_sv_2
Freiwillige Unfallversicherung; Ein Abstellen auf den im Rahmen der ursprünglichen Vereinbarung festgelegten versicherten Verdienst erweist sich vorliegend als stossend, weshalb eine Anpassung analog zu Art. 24 Abs. 2 UVV zu erfolgen hat. Für die Festsetzung der Höhe des dem Rentenanspruch zugrunde zu legenden versicherten Verdienstes ist die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen
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