Auf das beweiskräftige Verwaltungsgutachten sowie dessen Ergänzung (vertiefende Beurteilung anhand der bundesgerichtlichen Standardindikatoren) kann abgestellt werden. Die Angelegenheit ist zur Abklärung der Einschränkung im Haushalt an die IV-Stelle zurückzuweisen
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Basel-Land Kantonsgericht 24.06.2021 2021-06-24_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 24.06.2021 2021-06-24_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 24.06.2021 2021-06-24_sv_1
Auf das beweiskräftige Verwaltungsgutachten sowie dessen Ergänzung (vertiefende Beurteilung anhand der bundesgerichtlichen Standardindikatoren) kann abgestellt werden. Die Angelegenheit ist zur Abklärung der Einschränkung im Haushalt an die IV-Stelle zurückzuweisen
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