Einstellung in der Anspruchsberechtigung. Der Beschwerdeführer hat mit seinem Verhalten das Risiko, arbeitslos zu werden, zumindest eventualvorsätzlich in Kauf genommen
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Basel-Land Kantonsgericht 23.06.2021 2021-06-23_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 23.06.2021 2021-06-23_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 23.06.2021 2021-06-23_sv_1
Einstellung in der Anspruchsberechtigung. Der Beschwerdeführer hat mit seinem Verhalten das Risiko, arbeitslos zu werden, zumindest eventualvorsätzlich in Kauf genommen
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