Ablehnung der Anspruchsberechtigung. Die Übernahme von Kurskosten zur direkten Förderung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Übernahme der Kosten von Kursen während der Planungsphase einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist nur möglich, wenn es sich nicht um Kurse der beruflichen Grund-ausbildung oder der allgemeinen beruflichen Weiterbildung handelt.
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Ablehnung der Anspruchsberechtigung. Die Übernahme von Kurskosten zur direkten Förderung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Übernahme der Kosten von Kursen während der Planungsphase einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist nur möglich, wenn es sich nicht um Kurse der beruflichen Grund-ausbildung oder der allgemeinen beruflichen Weiterbildung handelt.
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